Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Weiterbildung im Bereich Güterverkehr
Welche LKW-Fahrer müssen Weiterbildungen besuchen und in welchem Umfang?
Alle LKW-Fahrer, die mit Fahrzeugen über einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t gewerblich Güter transportieren und die dazu vorgeschriebene Grundqualifikation besitzen, müssen regelmäßig Weiterbildungen besuchen.
Der Umfang beträgt alle 5 Jahre 35 (Zeit-) Stunden, die auf 5 mal 7 Stunden aufgeteilt werden dürfen.
Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl in den Kartenführerschein eingetragen.
Bis wann oder in welchen Zeiträumen müssen sie besucht werden?
Seit dem 10.09.2009 sind laut dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) alle Kraftfahrer der Klassen C/CE, C1/C1E im gewerblichen Güterverkehr verpflichtet alle 5 Jahre die Teilnahme an einer Weiterbildung nachzuweisen.
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
     1. Sie haben den LKW-Führerschein vor dem 10.09.2009 gemacht:
 Sie haben Zeit bis 2014, dürfen aber „schieben“, dass heißt, um plus/minus 2 Jahre, wenn in dieser Zeit die Gültigkeit der Fahrerlaubnis endet und der Führerschein dann verlängert werden muss.
Ziel: Beide Termine auf dasselbe Datum legen.
Beispiel 1: Die Fahrerlaubnis läuft am 28.11.14 aus. Hier ist es sinnvoll, bei Verlängerung zeitleich auch den Nachweis über die Weiterbildung vorzulegen.
Beispiel 2: Die Fahrerlaubnis endet am 3.8.2016. Dann kann hier der Nachweis über die Weiterbildung entsprechend später zur Verlängerung an diesem Datum vorgelegt werden.
Beispiel 3: Die Fahrerlaubnis endet am 15.2.2017. Hier kann nicht geschoben werden, der Nachweis über die Weiterbildung muss bis zum 10.09.2014 vorgelegt werden. Stattdessen hätte besser der Nachweis in 2012 bei der letzten Verlängerung erfolgen sollen.
     2. Sie haben die beschleunigte Grundqualifikation nach dem in der Zeit ab
    dem 10.09.2009 erworben:
 Achtung: Hier ist von der Grundqualifikation die Rede! Wenn Sie ihren Führerschein nach der Grundqualifikation gemacht haben, ist dennoch das Datum des Erwerbs der beschleunigten Grundqualifikation entscheidend (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG).
Folge: Den Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis samt dem Nachweis der Weiterbildung rechtzeitig vor Ablauf einreichen (Datum der Grundqualifikation ist hier entscheidend).
     3. Sie besitzen zusätzlich auch die Fahrerlaubnis der Klassen D/DE:
 Sie müssen hier nicht alle 5 Jahre beide Weiterbildungen nachweisen, eine reicht. Sie sollten aber im Wechseln Module
zur Weiterbildung Güterkraftfahrkehr und Personenverkehr belegen.
Wo muss ich die Weiterbildung absolvieren?

Der Fahrer muss die Weiterbildung LKW oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist.

Was sind die Inhalte einer Weiterbildung?

Die Inhalte der Weiterbildungen sind in der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-
qualifikationsverordnung festgelegt. Insgesamt gibt es 3 Stoffgebiete, aus denen sich die Anbieter von Weiterbildungen (also zum Beispiel wir) die Unterrichtsstoffe der 5 Module zusammenstellen.

Werde ich in den Weiterbildungsmodulen immer das gleiche hören, wenn ich nach 5 Jahren mich erneut weiterbilden muss?

Nein, bestimmt nicht. Sicher wird es hier und da kleinere Wiederholungen geben, aber auch wir Fahrschulen lernen ständig dazu (Neuerungen) und geben unser Wissen an Sie weiter. Außerdem müssen wir nicht ständig dasselbe unterrichten, es gibt genug Auswahl in der Anlage 1.

 
 Copyright © 2015 Fahrschule Varol GmbH