| | | | Häufig
gestellte Fragen (FAQ) zur Weiterbildung im Bereich Güterverkehr | |
Welche
LKW-Fahrer müssen Weiterbildungen besuchen und in welchem Umfang? |
-
Alle
LKW-Fahrer, die mit Fahrzeugen über einer zulässigen Gesamtmasse von
mehr als 3,5 t gewerblich Güter transportieren und die dazu vorgeschriebene
Grundqualifikation besitzen, müssen regelmäßig Weiterbildungen
besuchen. Der Umfang beträgt alle 5 Jahre 35 (Zeit-) Stunden, die auf
5 mal 7 Stunden aufgeteilt werden dürfen. Als Nachweis der Weiterbildung
wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt,
die Schlüsselzahl in den Kartenführerschein eingetragen.
|
Bis
wann oder in welchen Zeiträumen müssen sie besucht werden? |
Seit
dem 10.09.2009 sind laut dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
alle Kraftfahrer der Klassen C/CE, C1/C1E im gewerblichen Güterverkehr verpflichtet
alle 5 Jahre die Teilnahme an einer Weiterbildung nachzuweisen.
|
Hier
gibt es verschiedene Möglichkeiten: |
-
|
1. Sie haben den LKW-Führerschein vor dem 10.09.2009 gemacht: |
-
| Sie
haben Zeit bis 2014, dürfen aber schieben, dass heißt,
um plus/minus 2 Jahre, wenn in dieser Zeit die Gültigkeit der Fahrerlaubnis
endet und der Führerschein dann verlängert werden muss. Ziel:
Beide Termine auf dasselbe Datum legen. Beispiel 1: Die Fahrerlaubnis
läuft am 28.11.14 aus. Hier ist es sinnvoll, bei Verlängerung zeitleich
auch den Nachweis über die Weiterbildung vorzulegen. Beispiel 2:
Die Fahrerlaubnis endet am 3.8.2016. Dann kann hier der Nachweis über die
Weiterbildung entsprechend später zur Verlängerung an diesem Datum vorgelegt
werden. Beispiel 3: Die Fahrerlaubnis endet am 15.2.2017. Hier kann
nicht geschoben werden, der Nachweis über die Weiterbildung muss bis zum
10.09.2014 vorgelegt werden. Stattdessen hätte besser der Nachweis in 2012
bei der letzten Verlängerung erfolgen sollen.
|
|
2. Sie haben die beschleunigte Grundqualifikation nach dem in der
Zeit ab dem 10.09.2009 erworben: |
-
| Achtung:
Hier ist von der Grundqualifikation die Rede! Wenn Sie ihren Führerschein
nach der Grundqualifikation gemacht haben, ist dennoch das Datum des Erwerbs der
beschleunigten Grundqualifikation entscheidend (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG). Folge:
Den Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis samt dem Nachweis der Weiterbildung
rechtzeitig vor Ablauf einreichen (Datum der Grundqualifikation ist hier entscheidend).
|
|
3. Sie besitzen zusätzlich auch die Fahrerlaubnis der Klassen
D/DE: |
| Sie
müssen hier nicht alle 5 Jahre beide Weiterbildungen nachweisen, eine reicht.
Sie sollten aber im Wechseln Module zur Weiterbildung Güterkraftfahrkehr
und Personenverkehr belegen.
|
Wo
muss ich die Weiterbildung absolvieren? |
Der
Fahrer muss die Weiterbildung LKW oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland
erwerben, in dem er beschäftigt ist.
|
Was
sind die Inhalte einer Weiterbildung? |
-
Die
Inhalte der Weiterbildungen sind in der Anlage 1 der Berufskraftfahrer- qualifikationsverordnung
festgelegt. Insgesamt gibt es 3 Stoffgebiete, aus denen sich die Anbieter von
Weiterbildungen (also zum Beispiel wir) die Unterrichtsstoffe der 5 Module zusammenstellen.
|
Werde
ich in den Weiterbildungsmodulen immer das gleiche hören, wenn ich nach 5
Jahren mich erneut weiterbilden muss? |
Nein,
bestimmt nicht. Sicher wird es hier und da kleinere Wiederholungen geben, aber
auch wir Fahrschulen lernen ständig dazu (Neuerungen) und geben unser Wissen
an Sie weiter. Außerdem müssen wir nicht ständig dasselbe unterrichten,
es gibt genug Auswahl in der Anlage 1.
|
|
| | | | |
|
|
|