Die theoretische Ausbildung gliedert sich in zwei Teile:
1. Die Grundausbildung, die für alle Klassen gleich ist und 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten umfasst
2. Die klassenspezifische Zusatzausbildung, die für die Klasse B und AM zwei Doppelstunden und für die Klassen A und A1 4 Doppelstunden umfasst.
Die praktische Ausbildung:
Der Umfang richtet sich nach einem Lehrplan, der durch die Fahrschüler-Ausbildungsordnung festgelegt ist. Es wird dabei zwischen Übungsstunden in der Stadt und Sonderfahrten unterschieden.
Die Anzahl der Übungsstunden in der Stadt ist nicht vorgeschrieben. Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§6) hat der Fahrschüler so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt. Die Anzahl der Sonderfahrten hingegen ist vorgeschrieben.
Es müssen in den Klassen A und B zur Zeit 12 Fahrstunden durchgeführt werden (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten).